Anfang August wurde seitens des  BMBWF der 4-Punkte-Plan „Sichere Schule im Herbst“ präsentiert. Das Grundkonzept soll im Schuljahr 2021/22 durchgehenden Präsenzunterricht ermöglichen. Den Rahmen für die Maßnahmen des Schuljahres 2021/22 sollen eine dreiwöchige Sicherheitsphase zum Schulstart und ein grundsätzliches 4-Säulen-Sicherheitskonzept bilden. Die aktuelle Risikolage, aufgrund risikoadjustierter 7-Tages-Inzidenzen durch Ermittlung der Corona-Kommission, regelt darüber hinaus besondere unterrichtsbezogene Maßnahmen. Die entsprechenden Schwellenwerte für die Bildungseinrichtungen lauten: Unter 100 gilt als geringes Risiko (Stufe 1), zwischen 100 und 200 als mittleres Risiko (Stufe 2) und über 200 als hohes Risiko (Stufe 3).

Sicherheitsphase zum Schulstart:

In den ersten drei Schulwochen werden ALLE Schüler/innen jeweils dreimal pro Woche getestet, auch jene, die bereits genesen oder geimpft sind. Zweimal pro Woche findet der gewohnte Antigen Schnelltest statt („Nasenbohrer“-Test), ein Test pro Woche wird als PCR-Test mit Mundspülung durchgeführt. In der Sicherheitsphase tragen alle Personen außerhalb der Unterrichts- und Gruppenräume einen MNS.

Einverständniserklärung

Eine gemeinsame Einverständniserklärung für beide Testungen – bei der Testung von Schüler/innen unter 14 Jahren ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich – ist HIER zum Download verfügbar.

Corona-Testpass an Schulen

Die negativen Testergebnisse werden im Corona-Testpass dokumentiert und können mit diesem auch für außerschulische Veranstaltungen (z.B. Sportverein) verwendet werden. Alle Details zum Corona-Testpass in Schulen finden Sie hier.

Maßnahmen nach den Sicherheitsphasen: Risikolage entscheidend

Stufe 1: kein oder geringes Risiko: Alle Schüler/innen können sich freiwillig an der Schule mittels anterio-nasalem Antigen-Schnelltest testen. Gespräche mit Erziehungsberechtigten (auch im Rahmen von Elternsprechtagen) sind unter Einhaltungen der Bestimmungen für Externe (3-G-Regel, MNS) zulässig. Ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (auch mit Übernachtung) können stattfinden.

Stufe 2: mittleres Risiko: Ungeimpfte testen dreimal wöchentlich (zweimal  Antigen-Schnelltest, einmal PCR-Spültest). Schüler/innen tragen den MNS außerhalb der Klassen- und Gruppenräume. Gespräche mit Erziehungsberechtigten (auch im Rahmen von Elternsprechtagen) sind unter Einhaltungen der Bestimmungen für Externe (3-G-Regel, MNS). Ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (auch mit Übernachtung) können stattfinden, sofern eine Risikoanalyse durchgeführt wurde und das Risiko als gering eingeschätzt wird.

Stufe 3: hohes Risiko: Ungeimpfte testen dreimal wöchentlich (zweimal  Antigen-Schnelltest, einmal PCR-Spültest), Schüler/innen tragen den MNS außerhalb der Klassen- und Gruppenräume, Schüler/innen ab der 9. Schulstufe, tragen den MNS im gesamten Schulgebäude. Elternsprechtage sind digital durchzuführen. Im Einzelfall können Gepräche mit Erziehungsberechtigten unter Einhaltung der Regelungen für Externe (3-G-Regel, MNS) stattfinden. Ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (auch mit Übernachtung) finden nicht statt.

Externe Personen

Alle „schulfremden“ Personen (Externe) haben beim Betreten des Schulgebäudes ein Getestet-, Geimpft- bzw. Genesen-Zertifikat vorzuweisen und einen MNS zu tragen.

Fernbleiben

Schüler/innen, die bzw. deren Erziehungsberechtigte einer Risikogruppe angehören oder die sich im Zusammenhang mit COVID-19 stehenden Gründen nicht in der Lage sehen, am Präsenzunterricht teilzunehmen, kann auf Antrag die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen Gründen für maximal eine Woche erteilt werden. Weitere Anträge sind möglich – in diesem Fall ist jedoch ein einschlägiges fachärztliches Attest vorzulegen. Hier liegt ein gerechtfertigtes Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen vor.

Der gesamte Erlass ist unter www.bmbwf.gv.at/sichereschule abrufbar.