Für jede Schule sind ein Schulsprecher und zwei Stellvertreter innerhalb der ersten 5 Wochen des Schuljahres zu wählen. An Schulen mit Schulgemeinschaftsausschüssen sind gleichzeitig mit der Wahl der Schulsprecher und deren beiden Stellvertreter drei Stellvertreter für den Schulgemeinschaftsausschuss zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Schüler*innen der Oberstufe.

Kandidat*innen für die Wahl der Schülervertreter*innen mögen bitte bis 01. Oktober, 13:10 Uhr eine schriftliche Anmeldung im Sekretariat abgeben.

Ein Beispiel für die Bekanntgabe der Kandidatur:

Ich, ………………………………………(Name der Schülerin/des Schülers) der Klasse …………., gebe hiermit meine Kandidatur für die Wahl zur Schülervertreterin/zum Schülervertreter für das Schuljahr 2021/22 bekannt.

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Unterschrift der Schülerin/des Schülers                                                                   Datum