Geschätzte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Liebe Schülerinnen und Schüler!

Zuerst wünsche ich uns allen einen guten Start ins neue Schuljahr und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit!

Ich möchte Ihnen und Euch auf diesem Weg ein paar Informationen zum Schulbetrieb und den geplanten Corona-Maßnahmen zukommen lassen.
Laut Bildungsministerium ist es Ziel im Schuljahr 2022/23, dass ein kontinuierlicher Schulbetrieb gewährleistet ist und es zu keinen flächendeckenden Schulschließungen kommt.

Ortsungebundener Unterricht für einzelne Klassen oder Schulen ist nur mehr standortbezogen bei erhöhtem Infektionsgeschehen vorgesehen.

Der Rahmen für die Schulen ist an den Variantenmanagementplan der Bundesregierung gekoppelt, der vier Szenarien vorsieht:

Szenario 1 Idealfall
> keine flächendeckende PCR-Testung und nur anlassbezogen Antigen-Schnelltests am Schulstandort

Szenario 2 Günstiger Fall
> keine flächendeckende PCR-Testung und nur anlassbezogen Antigen-Schnelltests am Schulstandort

Übergang zu Szenario 3               
> eine verpflichtende PCR-Testung pro Woche für alle

Szenario 3 Ungünstiger Fall
> verpflichtende PCR-Testung für alle und Maskenpflicht außerhalb der Klasse

Szenario 4 Sehr ungünstiger Fall
> verpflichtende PCR-Testung für alle und Maskenpflicht auch im Unterricht, keine Schulveranstaltungen mit Übernachtung

Je nach Szenario kommen in den Schulen unterschiedliche Maßnahmen zum Tragen, ich habe unsere Schule darüber hinaus bereits im vorigen Jahr flächendeckend mit je zwei UVC- Virenfiltergeräten für die Räume ausgestattet.

Schulstart

Schülerinnen und Schüler sollten nach Möglichkeit am ersten Schultag bereits mit einem gültigen (PCR)-Test an die Schule kommen.
Darüber hinaus werden in der ersten Schulwoche am Montag, Dienstag und Mittwoch an allen Schulen Antigentests angeboten, die von den
Schülerinnen und Schülern freiwillig genutzt werden können.

Bei Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren ist auch bei freiwilliger Teilnahme eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen erforderlich. Diese Einverständniserklärung wurde den Eltern und Erziehungsberechtigten der Unterstufe bereits per Mail zugesandt, ist aber auch auch auf der Homepage des Bildungsministeriums zu finden.

Für die zweite Schulwoche erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die das möchten, drei Antigen-Schnelltest für die Verwendung zu Hause,
damit sie sich z.B. Sonntagabend oder Montagfrüh testen können.

Verkehrsbeschränkungen statt Quarantäne

Die Pflicht zur Absonderung bei einer absolut symptomfreien Infektion mit SARS-CoV-2 wurde mit dem 1. August 2022 aufgehoben und durch eine
grundsätzlich zehntägige Verkehrsbeschränkung ersetzt. Dies bedeutet eine durchgängige Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske beim Kontakt mit anderen Personen. Die Infektion bleibt meldepflichtig. Bei symptomfreier Infektion gilt daher im Schulgebäude FFP2- Maskenpflicht.

Für symptomfreie Schüler/innen mit einem positiven Testergebnis wird an der Schule ein Raum für (Masken-)Pausen zur Verfügung stehen.

Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich. Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) erfolgen.

Sollten Symptome wie Husten, Heiserkeit oder Fieber vorhanden sein, dann melden Sie Ihr Kind bitte im Sekretariat krank und lassen es zu Hause.

Variantenmanagementplan und Testungen

Szenario 1 Idealfall
> keine flächendeckende PCR-Testung und nur anlassbezogen Antigen-Schnelltests am Schulstandort

Szenario 2 Günstiger Fall
> keine flächendeckende PCR-Testung und nur anlassbezogen Antigen-Schnelltests am Schulstandort

Übergang zu Szenario 3               
> eine verpflichtende PCR-Testung pro Woche für alle

Szenario 3 Ungünstiger Fall
> verpflichtende PCR-Testung für alle und Maskenpflicht außerhalb der Klasse

Szenario 4 Sehr ungünstiger Fall
> verpflichtende PCR-Testung für alle und Maskenpflicht auch im Unterricht, keine Schulveranstaltungen mit Übernachtung

Externe Testzertifikate von befugten Stellen werden anerkannt.

Gerechtfertigtes Fernbleiben vom Unterricht

Die Gründe zum Fernbleiben sind grundsätzlich im Schulunterrichtsgesetz geregelt. Zusätzlich dazu ist ein  COVID-19-bedingtes gerechtfertigtes Fernbleiben vom Unterricht möglich aufgrund einer Verkehrsbeschränkung oder der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe gem. COVID-19-Risikogruppen-Verordnung über ein fachärztliches Attest.

Sie finden das ganze Dokument „Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23“ und ergänzende Informationen auch auf der Seite des Bildungsministeriums. Wichtige Informationen bilden wir auch immer auf unserer Homepage ab.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen einen guten Start,

Manuel Pichler