Spannender Besuch am Bezirksgericht

Den Schülerinnen und Schülern einen direkten Kontakt zur Praxis, zu Wirtschaft und Institutionen zu schaffen, darum bemüht sich das BG/BRG St. Veit an der Glan immer wieder. Gerade auch das nähere Kennenlernen staatlicher Einrichtungen ist gefragt und auch im Sinne des Unterrichtsprinzips der Politischen Bildung wünschenswert. Kürzlich war es wieder soweit, Schülerinnen und Schüler der Klasse 7a und der Klasse 7b besuchten das Bezirksgericht St. Veit an der Glan. Der Besuch, im Rahmen des Wahlpflichtfaches Geschichte, fand sehr großes Interesse und gab den Schülern erstmals Einblick in diese staatliche Institution, die über zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Anklagen in einem förmlichen Verfahren entscheidet. Gerichte sind aufgrund von Gesetzen eingerichtet und mit unabhängigen, unabsetzbaren und nur an die Rechtsordnung gebundenen Richterinnen und Richtern besetzt.

Mag. Walter Fritz ist der Leiter des Bezirksgerichtes St. Veit an der Glan. Er und Mag. Barbara Krische, sie ist seit 18 Jahren Richterin, seit heuer auch für Strafrechtssachen zuständig, haben den Schülern diesen Besuch ermöglicht. Diese wurden darüber informiert, wie ein Bezirksgericht funktioniert und welche Rechtssachen dort abgehandelt werden. Besonders erfreulich und informativ war es für die Schüler, dass sie auch bei vier Strafverfahren beiwohnen konnten, es ging darin um Verfahren betreffend Suchtgifte, Körperverletzung und Betrug.

Mag. Krische und auch Richteranwärterin Mag. Daniela Matschnigg beantworteten die vielen Fragen, die von den Schülern gestellt wurden. Der Themenkreis und das Interesse dafür waren sehr groß, die Gelegenheit wurde kräftig genützt, Näheres aus erster Hand zu erfahren. So wurde über Punkte wie Geständnis als Milderungsgrund, Ersatzstrafen, Strafregister, Spezial- und Generalprävention, beeidete und nicht beeidete Zeugenaussagen, diverse Verfahren, Ausbildungswege, Diversion u.a.m. Auskunft gegeben. Die Schüler bewerteten diesen besonderen Ausflug in die Justiz, diesen für sie erstmaligen und neuen Kontakt zu dieser staatlichen Institution des Bezirksgerichtes, als sehr interessant und bereichernd.

Zur Information: Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro sowie (unabhängig vom Streitwert) für bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig. Die Bezirksgerichte sind weiters im Strafrechtsbereich zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z. B. fahrlässige Körperverletzung).