Kinderschutzkonzept für das Gymnasium BG/BRG St. Veit

 

Einleitung und Zielsetzung

Das BG/BRG St. Veit verpflichtet sich, allen Schüler:innen ein sicheres, wertschätzendes und gewaltfreies Lernumfeld zu bieten.
Das Kinderschutzkonzept dient dazu, Risiken frühzeitig zu erkennen, präventiv zu handeln und im Ernstfall klar und wirksam zu intervenieren.

 

Gesetzliche Grundlagen

Das Konzept stützt sich auf:

  • UN-Kinderrechtskonvention
  • Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
  • Schulordnung 2024 (BGBl. II Nr. 126/2024)
  • Kinder- und Jugendhilfegesetz (§37, §38)

 

Bausteine des Kinderschutzkonzepts

  • Präventionsmaßnahmen
    1. Förderung sozialer Kompetenzen und gewaltfreier Kommunikation im Unterricht.
    2. Klassenmediation, Workshops zu Themen wie Cybermobbing und sexualisierte Gewalt.
  • Verhaltenskodex
    1. Klare Regeln für den Umgang zwischen Schüler:innen, Lehrpersonen und sonstigem Schulpersonal. (siehe Hausordnung)
    2. Null-Toleranz gegenüber physischer, psychischer und sexueller Gewalt.
    3. Sensibler Umgang in besonderen Situationen (z.B. Sportunterricht, Einzelgespräche).
  • Risikoanalyse
    1. Regelmäßige Analyse möglicher Gefahrenquellen im Schulalltag (z.B. unbeaufsichtigte Bereiche, digitale Kommunikation).
    2. Erhebung und Auswertung von Vorfällen zur kontinuierlichen Verbesserung
  • Kinderschutz-Team
    1. Benennung eines multiprofessionellen Teams (Schulleitung, Beratungslehrkraft, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Schulärztin).
    2. Zuständigkeit für Prävention, Beratung und Intervention.
    3. Regelmäßige Fortbildung des Teams.
  • Interventionsplan
    1. Klare Meldewege und Handlungsanweisungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
    2. Zusammenarbeit mit externen Fachstellen (Jugendhilfe, Polizei).
    3. Dokumentation und Nachverfolgung aller Fälle.
  • Beschwerdemanagement
    1. Niederschwellige, vertrauliche Anlaufstellen für Schüler:innen und Eltern.
    2. Transparente Bearbeitung und Rückmeldung bei Beschwerden.

 

Verankerung und Evaluation

  1. Das Kinderschutzkonzept wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
  2. Alle am Schulleben Beteiligten werden informiert und geschult.

 

Schlusswort

Das BG/BRG St. Veit setzt sich aktiv und kontinuierlich für den Schutz und das Wohl aller Schüler:innen ein und versteht Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe der gesamten Schulgemeinschaft.