Informationen zum Schulbetrieb ab 9. Dezember

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Liebe Schülerinnen und Schüler!

In der gestrigen Pressekonferenz wurden die Rahmenbedingungen für den Schulstart ab nächster Woche präsentiert. Für die Unterstufe und die Abschlussklassen beginnt somit ab 9. Dezember wieder ein Schulbesuch vor Ort. Gleichzeitig wurden auch Maßnahmen präsentiert, um diesen Unterricht in Hinblick auf Covid-19 sicher zu gestalten. Maßnahmen wie das durchgehende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes stellen nicht nur für uns, sondern auch für ihre Kinder eine gewaltige Herausforderung dar. Die angekündigten Schnelltests im Verdachtsfall an den Schulen sorgen bereits im Vorfeld für Unsicherheit und Anrufe. Ein Antigen Schnelltest ohne Zustimmung wird nicht durchgeführt und die Einverständniserklärungen nächste Woche über unsere Schulärztin verteilt.

Ich habe Ihnen und euch die wichtigsten Punkte zusammengefasst und über Links auch zu den Informationen auf den offiziellen Webseiten des Bildungsministeriums und des Sozialministeriums verwiesen.

Aktuelle Informationen zu den Änderungen der Reifeprüfung 2021, zum Verfassen und Einreichen der Vorwissenschaftlichen Arbeiten und der Wahl der Wahlpflichtgegenstände finden sich im Menüpunkt Matura. Eine Präsentation zu den wichtigsten Bildungsangeboten nach der vierten Klasse findet sich unter dem Button Bildungswege. Die Präsentation zur Wahl des Ausbildungszweiges nach der zweiten Klasse geht demnächst online.

Wir müssen diese schwierige Zeit gemeinsam meistern. Wir müssen in dieser Zeit vor allem miteinander reden, um die Schwierigkeiten verstehen und Probleme gemeinsam lösen zu können. Ich bitte Sie, ich ersuche euch daher bei offenen Fragen den Kontakt zu den Lehrer*innen, den Klassenvorständ*innen und zum Team des BgBrg Sankt Veit zu suchen, um Antworten und Lösungen zu finden.

Für das Team der Schule,

Manuel Pichler

MNS

Mund-Nasen-Schutz-Pflicht

9 Abs. 5 & § 23 C-SchVO 2020/21

In Schulen ab der Sekundarstufe I sind alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Ausgenommen davon sind Personen, denen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen eines MNS nicht zugemutet werden kann. Die Verwendung von Gesichtsvisieren (sog. „Face Shields“ bzw. „Mini Face Shields“) ist nicht zulässig.

Antworten zu den offenen Fragen finden sich unter:

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/corona_fua.html
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Mechanische-Schutzvorrichtung-(MNS).html

Unterricht

§ 13 Abs. 4 sowie § 31 Abs. 3 C-SchVO 2020/21

Unterricht Sekundarstufe I
Alle Klassen und Schulstufen der AHS-Unterstufe befinden sich ab dem 7. Dezember 2020 (BgBrg Sankt Veit ab dem 9. Dezember) zur Gänze im Präsenzunterricht.

Unterricht Sekundarstufe II
Alle Abschlussklassen befinden sich ab 7. Dezember 2020 (BgBrg Sankt Veit ab dem 9. Dezember) zur Gänze im Präsenzunterricht und werden nach dem regulären Stundenplan unterrichtet.

Die Pausenregelung und das gestaffelte Entlassen bei Unterrichtsende bleiben aufrecht.

Schularbeiten

Erlass BMBWF Z 2020-0.787.653, Punkt 3

Es findet je Unterrichtsgegenstand im gesamten Wintersemester maximal eine Schularbeit statt.

Antigen Schnelltests

Getestet werden nur Schülerinnen und Schüler, die typische COVID-19-Symptome während des Aufenthalts an der Schule zeigen und für die eine Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests vorliegt. Symptome sind Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinnes mit und ohne Fieber, sofern keine andere plausible Erklärung für diese Symptome vorliegt.

Nur Schülerinnen und Schüler mit den oben genannten Symptomen kommen für eine Testung in Betracht. Sind keine Symptome vorhanden, die auf eine COVID-19-Erkrankung schließen lassen und lässt der Gesundheitszustand des Kindes eine Teilnahme am Unterricht zu, verbleibt das Kind im Unterricht.

Eine Anforderung des Antigen-Schnelltests durch die Schulleitung erfolgt erst,

  • nachdem eine telefonische Abklärung mit den Erziehungsberechtigten erfolgt ist,
  • wenn eine Einverständniserklärung zur Testung vorliegt,
  • wenn die Erziehungsberechtigten, sofern dies gewünscht ist, bei einem Kind unter 14 Jahren innerhalb einer Stunde am Schulstandort sein können.

Antworten zu den offenen Fragen finden sich unter:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/agst.html

Reifeprüfung

Alle Informationen bezüglich Wahlpflichtgegenständen, der Vorwissenschaftlichen Arbeit und der Reifeprüfung 2021 finden sich unter dem Menüpunkt Matura.